„Der Ausnahmezustand in Eupen-Malmedy“ in der Beurteilung der „Vereinigten Landsmannschaften Eupen-Malmedy-Monschau“ (März 1933)

von Hans-Dieter Arntz
25.03.2017

Unter der Überschrift Zum Karneval 1933 in Eupen, St. Vith und Malmedy („Was die HEIMATPRESSE“ nach der „Machtergreifung“ in Deutschland schreibt) zitierte ich am 15. Februar 2017 in meiner regionalhistorischen Homepage einen Artikel, den ich in der Ausgabe Nr. 3 von „Echo – aus Eupen-Malmedy-Monschau“ fand. Hier handelte es sich um einen Beitrag aus einer recht nationalistischen, deutschen Schrift, die im 7. Jahrgang von den „Vereinigten Landsmannschaften Eupen-Melmady-Monschau“ herausgegeben wurde und kurz nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ über den Karneval im „von Belgien besetzten Land“ berichtet.

Einleitend hatte ich daran erinnert, dass als Ostbelgien oder genauer als „belgische Ostkantone“ - in den 1920er Jahren war der Ausdruck „Neubelgien“ gebräuchlich - die Gebiete im Osten Belgiens bezeichnet werden, die 1920 vom Deutschen Reich durch den Versailler Vertrag abgetrennt wurden und deren großteils deutschsprachige Bevölkerung damit zu belgischen Staatsbürgern wurde. Auch Wikipedia legt großen Wert auf die Unterscheidung, dass Ostbelgien nicht mit der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwechselt werden darf, da heute das Gebiet von Waimes und Malmedy zur französischsprachigen Gemeinschaft Belgiens gehört.

Laut Versailler Vertrag fielen die deutschen Gebiete Eupen, St. Vith und Malmedy und ein Teil des Kreises Monschau an Belgien, das intensiv die Wallonisierung des zugesprochenen Gebietes betrieb und das „Deutschtum“ unterdrückte. Daher gab es in dem vom Deutschen Reich losgelösten Gebieten eine revisionistische Bewegung, die die Wiedereingliederung des Gebietes an Deutschland zum Ziel hatte.

Die „Vereinigten Landsmannschaften Eupen-Malmed-Monschau“ und ihr Presseorgan „Echo“ gerieten bald in nationalsozialistisches Fahrwasser. Die Schriftleitung lag in den Händen eines Dr. Werner Wirths in Berlin-Grunewald, Hohenzollerndamm Nr. 137 und beabsichtigte, „Eupen-Malmedy“ zu diskriminieren.

Heute möchte einen weiteren Artikel – dort ohne ausdrückliche Nennung eines Autor – vorstellen, der sich mit dem angeblichen „Ausnahmezustand in Eupen-Malmedy“ befasst.

 

 

Einleitend geht um die angebliche Beteuerung des belgischen Gesandten in Berlin, „Belgien denke nicht daran, in Eupen-Malmedy ein Sonderregime zu unterhalten“. Dem widersprach die damalige deutsche Zentrumsabgeordnete und spätere Kultusministerin in Nordrhein-Westfalen, Christine Teusch, der die Einreise in das erwähnte belgische Gebiet verweigert worden sei.

Das „Echo“ resümiert und fragt: „Es ist in Eupen-Malmedy nicht einmal mehr möglich, einen völlig unpolitischen Vortrag über die Stellung der Familie im sozialen Dasein zu halten und zu hören. Ist das nun Ausnahmezustand oder nicht?“

Da ist weiterhin die Rede von einer „öffentlichen Sicherheitsverwaltung“ und dem Misstrauen der belgischen Regierung:

 

 

Der Artikel „Der Ausnahmezustand in Eupen-Malmedy“ vom März 1933 soll im Auftrage des belgischen Gebietskommissars Bribosia verfasst und an den „Heimatbund“ gerichtet worden sein. Die sehr deutschnational eingestellten Redakteure hatten ihre eigene Interpretation:

Das Verhalten der politischen Polizei und das Schreiben selbst beweisen zur Genüge, wie berechtigt die Behauptung war, Belgien verfolge in Eupen-Malmedy die deutsche Kultur.

 

 

In Bezug auf die derzeitigen Spannungen zwischen Deutschland und der Türkei und die Diskussion um die Wahrung der jeweiligen Kultur sollten diese Zeilen zum Nachdenken anregen.

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