„REICHSKRISTALLNACHT“ – Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande – Gerichtsakten und Zeugenaussagen am Beispiel der Eifel und Voreifel

Rezension des Dokumentationsbandes durch Thomas Kremer (HaGalil. com)
30.11.2008

Anmerkung

Die weltweit größte jüdische Website in deutscher Sprache - haGalil.com – publizierte am 19. November eine Rezension des Buches von Hans-Dieter Arntz: „REICHSKRISTALLNACHT“ – Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande, Helios-Verlag, Aachen 2008. Die Website haGalil.com kooperiert mit den Israel Nachrichten und vielen amerikanischen Zeitschriften.

Reichskristallnacht   Bücher - Nicht nur zum JUdentum

„REICHSKRISTALLNACHT“ – Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande – Gerichtsakten und Zeugenaussagen am Beispiel der Eifel und Voreifel

Rezension des Dokumentationsbandes durch Thomas Kremer (HaGalil.com)


Der 9./10. November 1938 wird stets mit der gelenkten und organisierten Zerstörung von Leben und Eigentum der im Deutschen Reich lebenden Juden in Verbindung gebracht werden. Aber auch 70 Jahre nach dem Novemberpogrom sollte dieses Ereignis sicher mehr sein als ein historisch einzuordnendes Ereignis. Ursache, Verlauf und Auswirkung der sogenannten „Kristallnacht“ sind zwar inzwischen sehr differenziert dargestellt und gewertet worden, aber der Euskirchener Regionalhistoriker Hans-Dieter Arntz (geb. 1941) hat einen neuen wissenschaftlichen Ansatz gefunden. Er publiziert in seinem auch stark bebilderten Dokumentationsband „REICHSKRISTALLNACHT“ – Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande - viele Gerichtsakten und Zeugenaussagen, die offenbar bei den „Synagogenbrandprozessen“ der Nachkriegszeit aus verschiedenen Gründen vernachlässigt oder gar „vergessen“ wurden…

Die detaillierte Darstellung dieser Dokumente - exemplarisch dargestellt am Beispiel der Eifel und Voreifel – beweisen, was besonders in einer ländlich strukturierten Region „hinter den Kulissen“ geschah. Dass dies genau 70 Jahre nach der „Pogromnacht“ vom Helios- Verlag Aachen in einer aufwändigen Form publiziert wurde, beweist auch eine Sensibilität des Herausgebers, da offenbar eine Lücke in der Analyse geschlossen wird.

Schon einleitend soll darauf hingewiesen werden, dass Hans-Dieter Arntz offenbar bewusst darauf verzichtet, historische Schlussfolgerungen zu ziehen. Er beschränkt sich meist auf die Präsentation für ihn aussagekräftiger Gerichtsakten und Zeugenaussagen, die ihm schon vor fast zwei Jahrzehnten auffielen, als er im Jahre 1990 seine 800 Seiten starke Dokumentation Judenverfolgung und Fluchthilfe im deutsch-belgischen Grenzgebiet publizierte.

Die Erweiterung seiner damaligen Forschungsergebnisse fließen in sein neues Buch ein, so dass man – zumindest für die westdeutsche Rheinregion – von einer gewissen historischen Vollständigkeit ausgehen kann. Das ausgezeichnete Quellen- und Bildmaterial spricht auch den Nicht-Historiker an. Der Leser spürt gelegentlich, dass der bekannte Autor ein ehemaliger Gymnasiallehrer und ein seit Jahrzehnten engagierter Regionalhistoriker ist, denn das didaktische Konzept der 23 Kapitel hebt sich von ähnlichen Dokumentationen insofern ab, dass seine Darstellung gelegentlich in der Form von Essays erfolgt. Dadurch wirken viele Passagen ausgesprochen spannend, obwohl die wissenschaftliche Grundlage konsequent berücksichtigt wird.
Die „Reichskristallnacht“ hatte auf dem Lande, wo einer den anderen persönlich kennt, oft eine andere Dimension als in den Großstädten. Hier gab es selten die Anonymität der angeblichen „Täter im Räuberzivil”, sondern hier handelte es sich oft um bekannte Fanatiker aus der Nachbarschaft. Diese persönliche und soziale Komponente erschwerte auch in der Nachkriegszeit die vollständige Erforschung und Bewertung sowie die objektive Auswahl der Archivunterlagen und Zeugenaussagen.

Die Darstellung der „Reichskristallnacht” beschränkt und konzentriert sich somit auf einen lokal überschaubaren Raum im Rheinland, einen spezifischen Teil der Eifel und Voreifel. Sie umfasst topographisch und inhaltlich die Ortschaften Münstereifel, Zülpich und Sinzenich, Euskirchen und Flamersheim, Weilerswist und Lommersum, Mechernich und Kommern, Kall, Gemünd, Hellenthal und Blumenthal. Die Dokumentation beginnt also in der nahen Rheingegend und endet in westlicher Richtung in einem Eifeltal, das zur Zeit des Novemberpogroms verhältnismäßig von den Vorgängen in den Großstädten Bonn, Köln und Aachen isoliert war.

Diese ländlichen Gemeinden, die ein lokales verbundenes Netz sozialer Wechselwirkungen darstellen, sind soziologisch überschaubar. Die Funktionskreise und Vereine, die das wirtschaftliche, politische, soziale und damit auch kulturelle Leben ordnen, sind meistens - zumindest waren sie es vor 70 Jahren - jedem Bewohner bekannt. Noch heute betonen ältere Menschen das Wir-Gefühl, das ein Zusammengehörigkeitsgefühl in kleinen Gemeinschaften beinhaltet. Während die Kreisstadt Euskirchen zu Beginn des Dritten Reiches etwa 23.000 Einwohner hatte und im Einflussbereich der am Rhein gelegenen Städte Köln und Bonn liegt, verringerte sich die damit verbundene Anonymität der Bürger umso mehr, je näher man damals in die Eifel hineinkam. Das bedeutet mit Bezug auf die „Reichskristallnacht”, dass die Täter und Fanatiker hier fast immer bekannt waren.

Je größer die Ortschaften und Städte, desto häufiger werden in vielen Dokumentationen „auswärtige Randalierer und unbekannte Brandstifter” genannt. Daher beschränken sie sich oft auf die Auflistung zerstörter Gebäude, Diebstahl jüdischen Besitzes, Brandstiftungen und den Synagogenbrand. Dagegen ermöglicht die sehr gut lesbare Dokumentation von Hans-Dieter Arntz exemplarisch, was während der „Reichskristallnacht“ in einer ländlich strukturierten Region wirklich geschah – und wie das bei den „Synagogenbrand-Prozessen“ in der Zeit 1947 bis 1952 gewertet wurde. Es ist offenbar keineswegs so, dass die unter Eid gemachten Zeugenaussagen in die Gerichtsurteile eingingen. Die vielen Fußnoten des Autors ermöglichen zudem jederzeit eine Vertiefung der Schlussfolgerungen.

Nach dem 2. Weltkrieg wollte kaum noch jemand seinen Nachbarn denunzieren. Daraus resultiert, dass in ländlich strukturierten Tatorten selten historisch - und juristisch - eine wertfreie Darstellung und Beurteilung möglich wurde. Soziologisch ausgedrückt bedeutet dies, dass ansonsten das Gruppenmitglied wegen nichtkonformen und normgemäßen Verhaltens negativ sanktioniert wird. Nur wenige wagten es, nachdem man den Krieg überlebt hatte und ein Neubeginn bevorstand, die „Reichskristallnacht” zu thematisieren und nach den Verantwortlichen zu fragen. Oft war der „Täter“ der künftige Arbeitsgeber oder der bisherige Nachbar. Auch das „Wir-Gefühl“ der Deutschen schien vor den englischen und amerikanischen Richtern einen neuen Schwerpunkt bekommen zu haben.

Schlimmeres war im Laufe der Zeit bis 1945 geschehen. Jetzt, nachdem die Entnazifizierung seit 1946 im Rheinland angelaufen und 1949 sogar die Bundesrepublik Deutschland gegründet worden war, stand ein Neubeginn und der wirtschaftliche Aufschwung bevor. Da gab es für viele andere existenzielle Probleme als die „Kristallnacht“, - ein übrigens verharmlosender Ausdruck, der vielleicht sogar zum Synonym der Zurückhaltung wurde.

Der Euskirchener Autor Hans-Dieter Arntz stellt gelegentlich provokativ und kommentarlos die Gerichtsakten der „Synagogenbrand-Prozesse” so dar, dass sich der Leser selbst anhand der vielen eidesstattlichen Aussagen fragen muss, ob für ihn die Urteile nachvollziehbar sind. Wenn dies nicht der Fall ist – und das kommt häufig vor -, muss er sich selber nach den potenziellen Gründen frage. Dieser Mechanismus macht das Buch „REICHSKRISTALLNACHT“ besonders für den Laien lesenswert.

Auf diese Art wird es dem Autor nach 70 Jahren möglich, das Geschehen in der Eifel und Voreifel distanziert darzustellen. Besonders geeignet sind die Kapitel 16 (Mechernich), 20 (Gemünd) sowie besonders exemplarisch das Kapitel 22 (Hellenthal/Blumenthal).

Die vorliegende Dokumentation könnte somit mehr als nur ein Versuch sein, die „Reichskristallnacht auf dem Lande” aus verschiedenen Aspekten detailliert und meist exemplarisch darzustellen. Auch anhand der Analyse anderer „Synagogenbrand-Prozesse” kam der Autor insgesamt zu der Ansicht, dass selbst nach 70 Jahren der Novemberpogrom von 1938 noch nicht vollständig aufgearbeitet ist. Es reicht seiner Ansicht nach nicht, die konstatierten Fakten - als Nachweis der Zerstörung jüdischen Privateigentums und Synagogen – nur historisch nachzuweisen. Vielmehr sollten auch künftig die Gerichtsakten und deren Aussagen konkreter analysiert werden. Vieles wurde vergessen, übersehen oder fragwürdig beurteilt. Auch die Frage nach einer manchmal nicht mehr nachzuvollziehenden Rechtsprechung der jungen Bundesrepublik könnte den „Reichspogrom von 1938″ differenzierter erklären. Manches war historisch und menschlich doch anders, als es nach dem 2. Weltkrieg juristisch beurteilt wurde!

Die Dimension der sozialen Nähe erlaubt nach Kenntnisnahme der vorgelegten Unterlagen der „Synagogenbrand-Prozesse” vielleicht auch eine sozialwissenschaftliche Auswertung und könnte sogar psychoanalytisch-relevante Schlussfolgerungen möglich machen.

Oft wird man feststellen, dass die Ausschreitungen im Mikrokosmos der Eifel brutaler als in rheinischen Großstädten waren. In Mechernich wurden mehr als 10 Häuser systematisch zerstört und eingerissen. Der Ortsgruppenleiter wurde nach dem 2. Weltkrieg freigesprochen, weil er angeblich aus „lokalpolitischen” und „bautechnischen Gründen” gehandelt habe. Der Hellenthaler Amtsbürgermeister inszenierte nach dem Inbrandsetzen der Blumenthaler Synagoge einen „Prangermarsch” und gehörte nach dem 2. Weltkrieg u.a. auch zu den Angeklagten im „Schleidener Lynchprozess”, der die öffentliche Erschießung eines amerikanischen Piloten im September 1944 zu klären hatte. Der Euskirchener Regionalhistoriker Hans-Dieter Arntz fasst seine jahrzehntelangen Forschungen in der vorliegenden Dokumentation eindrucksvoll zusammen.

 

Hans-Dieter Arntz, “Reichskristallnacht”. Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande - Gerichtsakten und Zeugenaussagen am Beispiel der Eifel und Voreifel, Helios Verlag 2008, 196 Seiten, 280 Abb., Euro 29,90

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